Acht Jahre DSGVO – Was uns unsere Statistiken zu Datenschutzverletzungen verraten
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Am besten organisiert man seine Arbeit so, dass diese unvermeidlichen Fehler keine schlimmen Konsequenzen haben. Und der beste Schutz vor Datenpannen sind Mitarbeitende, die die Risiken verstehen - und wissen, was zu tun (und zu lassen) ist.
Sommerzeit ist Urlaubszeit – und damit auch „Out of Office“ Zeit
Abwesenheitsnotiz: Vermeiden Sie unnötige Risiken durch ein datensparsames Vorgehen – dann können Sie Ihren Urlaub noch entspannter genießen. Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten sollten.
Betriebsratswahlen 2026: Datenschutz mitdenken
Die Betriebsratswahl bringt auch datenschutzrechtliche Verantwortung mit sich. Wer früh prüft, was wirklich gebraucht wird, Zugriffsrechte klar regelt und die Übergabe gut vorbereitet, ist datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.
Krankmeldung und Datenschutz
Niemand muss dem Arbeitgeber Details zu seinem Gesundheitszustand sagen. Doch in bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber trotzdem Details erfahren – dann allerdings auch nur das Nötigste.
Aufbewahrung von Buchungsbelegen – das große Schreddern?
In Deutschland müssen Buchungsbelege oft nur noch 8 statt 10 Jahre aufbewahrt werden. Die konkrete Dauer muss datenschutzrechtlich dokumentiert werden.
Private Notfallkontakte auf dem Dienst-Handy – geht das?
Notfallkontakte können auch auf Firmengeräten hinterlegt werden. Dazu braucht es aber die dokumentierte Einwilligung dieser Kontakte. Verantwortlich für die Daten ist das Unternehmen und das muss dann alle datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllen.
KI in Unternehmen
Wie gehen Sie mit KI im Unternehmen richtig um. fox-on hat dazu einen neuen Praxisleitfaden erstellt.
Sensibilisierung im Datenschutz – wie am besten?
Sensibilisierung im Datenschutz ist wichtig: Mitarbeitende müssen wissen, wie sie mit personenbezogenen Daten umgehen dürfen.
KI-Integration: Datenschutz im Fokus
Wenn Künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen soll, verzichten Sie auf die Eingabe von personenbezogenen Daten. Wenn das nicht möglich ist, müssen die üblichen Datenschutz-Vorgaben eingehalten werden.
Worauf richten die Aufsichtsbehörden 2024 ihr Augenmerk?
Die Aufsichtsbehörden werden 2024 schwerpunktmäßig prüfen, ob Unternehmen gute Prozesse zum Umgang mit Betroffenenanfragen haben.