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Aktuelle Neuigkeiten und praxisnahe Tipps rund um das Thema Datenschutz
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Einmal geleakte Daten können noch lange nach dem ursprünglichen Datenleck missbraucht werden. Zwei einfache Schritte können einen echten Unterschied machen: die eigene E-Mail-Adresse kostenlos prüfen und die eigenen Daten zum Schutz bei einem spezialisierten Dienst hinterlegen.
Die Betriebsratswahl bringt auch datenschutzrechtliche Verantwortung mit sich. Wer früh prüft, was wirklich gebraucht wird, Zugriffsrechte klar regelt und die Übergabe gut vorbereitet, ist datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite.
Ein Mitbestimmungsrecht steht dem Betriebsrat nicht zu, soweit die DSGVO klare Vorgaben macht. Von denen darf nicht abgewichen werden, auch nicht in Betriebsvereinbarungen.
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden kündigen seit einigen Jahren im Voraus an, welche Themen sie besonders in den Fokus nehmen werden. Für das Jahr 2026 sind dies die Informations- und Transparenzpflichten.
Was man bei KI leicht für „intelligent“ oder gar „einfühlsam“ halten kann, ist in Wirklichkeit das extrem schnell ausgerechnete Ergebnis eines riesigen Sprachmodells. Die Maus erklärt, wie das funktioniert.
Fällt Ihr Unternehmen unter die Anforderungen von NIS-2? Besser schnell prüfen und sich ggf. fristwahrend beim BSI registrieren. Alle weiteren Schritte können Sie dann nach und nach angehen. Wir unterstützen Sie gerne.
Erinnern Sie sich noch an die dicken Telefonbücher in den gelben Telefonzellen?
Die moderne Version davon ist die Melderegisterauskunft.
In den Läden gibt es schon seit Wochen Spekulatius – und damit ist es endlich wieder Zeit für unsere traditionellen Geschenke-Tipps!
Das Internet vergisst nicht alles, doch Sie sind nicht machtlos. Mit etwas Recherche, den richtigen Tools und einem klaren Verständnis Ihrer Rechte können Sie digitale Spuren kontrollieren – oder zumindest sichtbar eindämmen.
Vor einigen Tagen ist die „Datenverordnung“ (Data Act) der EU in Kraft getreten. Was ist das? Und wie verhält sich das zum Datenschutz?
Neuer Mit-Geschäftsführer bei fox-on. Passend zum 21. Jubiläum.
Niemand muss dem Arbeitgeber Details zu seinem Gesundheitszustand sagen. Doch in bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber trotzdem Details erfahren – dann allerdings auch nur das Nötigste.
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