Private Notfallkontakte auf dem Dienst-Handy – geht das?

Sicher ist sicher, datenschutz-konform ist noch besser

Früher konnte man von gesperrten Handys nur die Notfallnummer 112 anrufen.

Inzwischen kann man auf neueren Smartphones Notfallkontakte so hinterlegen, dass beispielsweise Rettungskräfte diese Kontakte anrufen können, selbst wenn das Gerät gesperrt ist. Diese Neuerung ist zweifelsohne sinnvoll und praktisch.

Aber wie sieht es mit Dienst-Handys aus?

Können wir auch da die Telefonnummer eines vertrauten Menschen hinterlegen, der im Notfall möglichst umgehend informiert werden soll? Worauf muss man dabei achten?

Der Arbeitgeber ist für die von ihm gestellten Geräte die „verantwortliche Stelle“ im Sinne des Datenschutzes, also für alle darin gespeicherten Daten verantwortlich. Wer die Daten seines Notfallkontaktes dort abspeichert, „übermittelt“ diese Daten an den Arbeitgeber.

Da es sich dabei in aller Regel um Daten einer Person handelt, die in keinerlei direkter Beziehung zum Unternehmen steht, kann diese Datenerhebung nur mit der Einwilligung dieser Person erfolgen. Also der Person, deren Daten hinterlegt werden – nicht die Daten des Geräte-Nutzers.

Als verantwortliche Stelle hat das Unternehmen dann alle Pflichten zu erfüllen, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten auch sonst gelten. Dazu gehören:

  • Einholung und Dokumentation der Einwilligung
  • Erteilung von Datenschutz-Informationen
  • Beachtung der Betroffenenrechte (insb. Recht auf Auskunft, Löschung Berichtigung)
  • Und besonders wichtig, die Einhaltung der Zweckbindung: Die Kontakt-Daten dürfen auf keinen Fall für andere Zwecke verwendet werden.

Wie man das alles am besten datenschutzkonform umsetzt? fox-on unterstützt Sie dabei gerne, sprechen Sie uns einfach an.

Und wie man die Notfallkontakte technisch so hinterlegen kann, dass die Rettungskräfte im Fall des Falles darauf zugreifen können? Suchen Sie dazu im Internet am besten nach „notfallkontakt handy“ für Andoid-Systeme und nach „notfallpass iphone“ für Apple-Geräte.

Zusammenfassung:
Notfallkontakte können auch auf Firmengeräten hinterlegt werden. Dazu braucht es aber die dokumentierte Einwilligung dieser Kontakte. Verantwortlich für die Daten ist das Unternehmen und das muss dann alle datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllen.