Die Europäischen Aufsichtsbehörden haben jedes Jahr ein „Lieblingsthema“, das sie in den Mittelpunkt ihrer Prüfungspraxis stellen
Das wird 2024 das Thema „Anfragen von Betroffenen“ sein.
Die Aufsichtsbehörden werden prüfen, ob Unternehmen funktionierende und sauber dokumentierte Verfahren zum Umgang mit solchen Anfragen haben.
Es könnte sein, dass Sie nächstes Jahr eine entsprechende Anfrage seitens Ihrer Aufsichtsbehörde bekommen. Dann sollten Sie folgende Informationen parat haben:
- Eine Beschreibung, welches Verfahren Sie zum Umgang mit Betroffenenanfragen etabliert haben („Wer kümmert sich um was“?).
- Die Anweisung zum Umgang mit Betroffenenanfragen (die sollte auch in foxondo im Modul Datenschutz-Organisation in Frage DO-250 dokumentiert sein).
- Eine Beschreibung, wie Sie alle Mitarbeitenden über dieses Verfahren informiert haben.
- Die Erklärung, wie Sie die Einhaltung der 1-Monats-Frist zur Beantwortung effektiv sicherstellen können.
Letzteres wird nur möglich sein, wenn alle Mitarbeitenden wirksam und nachweislich dazu geschult und sensibilisiert wurden.
Es kommt nämlich leider immer wieder vor, dass Auskunftsersuchen wochenlang unbearbeitet in Posteingängen oder auf Schreibtischen schlummern…
Wir haben übrigens ein Video-Training zur DSGVO erstellt, das zur Sensibilisierung in Unternehmen eingesetzt werden kann (derzeit auf Englisch verfügbar; Deutsch ist geplant).
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Wenn das vielleicht für Sie interessant ist, melden Sie sich gern bei uns. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für den Einsatz in Ihrem Unternehmen.
Zusammenfassung:
Die Aufsichtsbehörden werden 2024 schwerpunktmäßig prüfen, ob Unternehmen gute Prozesse zum Umgang mit Betroffenenanfragen haben.
Wie immer gilt: Melden Sie sich jederzeit gern, wenn Sie Fragen haben.