(22.03.2022)
Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie laufen in Deutschland langsam aus.
Seit dem 20. März ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, den 3G-Status seiner Beschäftigten (geimpft, genesen, getestet) zu prüfen und zu dokumentieren. Die entsprechende Vorgabe war im Gesetz von vornherein befristet und wurde nicht verlängert.
Was bedeutet das für den Betrieb?
- Die Pflicht zur täglichen Kontrolle des 3G-Status entfällt.
- Die bereits angefallene Dokumentation muss sicher vernichtet werden (nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, so wie in Ihren Datenschutz-Informationen angegeben).
- Sollten Sie als Arbeitgeber die Kontrollen dennoch weiterhin durchführen wollen, müsste dies begründet und dafür eine andere Rechtsgrundlage nach Art. 9 DSGVO gefunden werden (die Anforderungen dafür sind hoch).
Übrig bleibt in Deutschland eine verkürzte, aktualisierte Corona-Arbeitsschutz-Verordnung. Sie enthält aber keine besonderen Datenschutz-Pflichten.
Stattdessen muss es u.a. weiterhin ein „betriebliches Hygienekonzept“ geben, das das lokale Infektionsgeschehen berücksichtigt, es gilt keine strikte Pflicht zum Homeoffice mehr und der Arbeitgeber sollte ggf. wöchentliche Corona-Schnelltests anbieten.
Zusammenfassung:
Die datenschutzrechtlich relevanten Corona-Sonderregeln für Beschäftigte werden zurückgenommen. Der Arbeitgeber muss keinen 3G-Nachweis mehr führen; Nachweise darüber sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist sicher zu vernichten.