Aushang zu Corona-Infektionen: Wie würden Sie entscheiden?

(23.09.2020)

Wir als Datenschutz-Berater hören regelmäßig Fragen, die mit „Dürfen wir…?“ anfangen.
Und ganz oft beginnt unsere Antwort mit „Das kommt darauf an…“.

Hinter diesem Satzanfang stehen recht komplexe Überlegungen.  

Um zu entscheiden, ob eine Vorgehensweise aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist, muss man nicht nur schauen, ob es grundsätzlich eine Rechtsgrundlage dafür gibt.  

Man muss auch überlegen, ob es ein sogenanntes „milderes Mittel“ gibt, ob man also z.B. den gewünschten Zweck auch ohne oder mit der Verarbeitung von weniger personenbezogenen Daten erreichen kann. Und man muss prüfen, ob die geplanten technischen und organisatorischen Maßnahmen angemessen sind.  

Als Beispiel:

  • Eine Videoüberwachung kann grundsätzlich nötig und angemessen sein,
  • aber der überwachte Bereich müsste verkleinert
  • und die Speicherdauer der Aufnahmen verkürzt werden.

In der aktuellen Situation mit Corona erreichen uns natürlich auch zahlreiche Datenschutz-Fragen in diesem Zusammenhang. Vieles lässt sich aus den Infektionsschutzgesetzen ableiten, doch kürzlich hatten wir eine interessante Anfrage und uns interessiert sehr Ihre persönliche Einschätzung

In einem großen Produktionsbetrieb gibt es einen positiv auf Corona getesteten Mitarbeiter

Es war nun die Frage aufgetaucht, ob man den Namen des Mitarbeiters am schwarzen Brett aushängen darf, damit alle anderen es sehen und sich ggf. melden können, wenn sie mit dieser Person Kontakt hatten. Man muss dazu kurz erwähnen, dass viele Mitarbeiter in diesem Unternehmen keine eigene geschäftliche Mailadresse haben. 

Wir möchten Sie jetzt nicht mit unseren Überlegungen dazu beeinflussen, sondern bieten Ihnen die verschiedenen Antwort-Optionen zur Abstimmung an, die wir dazu gesehen haben: 

  • Das geht auf jeden Fall: Es gibt ja auch eine Fürsorge-Pflicht gegenüber den Kollegen.
  • Das geht, sofern der Mitarbeiter nichts dagegen hat.
  • Das geht nicht, weil der Mitarbeiter nicht frei zwischen ja und nein wählen kann.

Was meinen Sie?

Geben Sie Ihre Stimme ab unter www.fox-on.com/umfrage/ und sehen Sie anschließend auch, wie die anderen Leser sich mehrheitlich entschieden haben.

Sie wollen vielleicht auch wissen, wie wir von fox-on dazu denken? Kein Problem. Unsere Gedanken finden Sie ebenfalls dort zum Nachlesen. 

Die Umfrage ist selbstverständlich vollständig anonym: Wir sehen nur, wie viele Leser mitgemacht haben und welche Antworten gegeben wurden.

Verwandte Beiträge