Warum man einen Datenschutzbeauftragten benötigt
Es gibt viele Gründe, weshalb Unternehmen einen Datenschutzbeauftragen bestellen müssen (und am besten natürlich nicht irgendeinen, sondern einen von fox-on …).
- Zum einen ist es in Deutschland häufig schlicht erforderlich, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ab 20 Mitarbeitenden, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, ist man verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen (§ 38 BDSG).
- „Schlimmer“ als Sanktionen könnte der Reputationsverlust sein, wenn etwas schiefgeht und personenbezogene Daten von Mitarbeitern oder Kunden Unbefugten zugänglich werden. Medien und Öffentlichkeit sind anders als noch vor einigen Jahren hier sehr hellhörig geworden.
- Außerdem vergisst das Internet nichts: Wenn es also zu einem Vorfall oder Schaden kommt, wird dieser über Jahre immer über die Google-Suche jedem ins Auge fallen, der sich über das Unternehmen informieren möchte.
- Eine datenschutzkonforme Gestaltung von Prozessen hilft auch anderen Zielen und für andere Unternehmensbereiche, z. B. indem ein ungewollter Abfluss von Knowhow durch geeignete Maßnahmen verhindert wird.
- Die Wahrscheinlichkeit steigt, von einer Kontrolle betroffen zu sein. Vor einigen Jahren war dies z. B. im produzierenden Gewerbe eher unwahrscheinlich. Nun jedoch kommt es zunehmend vor, dass z. B. Mitarbeiter, die unfreiwillig das Unternehmen verlassen, mit einer Beschwerde zu einem Datenschutzthema „zurückschießen“ und die Datenschutz-Aufsichtsbehörde einschalten.
- Und außerdem: Es tut nicht weh.
Viele Unternehmer befürchten mehr Aufwand als es am Ende tatsächlich wird. Wir kommen nicht als Aufsichtsbehörde, sondern beraten konkret und pragmatisch. Wir schützen die Daten von Menschen, ohne die unternehmerischen Anliegen unserer Kunden aus den Augen zu verlieren.
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Entscheidungshilfe
Sie sind sich noch nicht sicher, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter die richtige Wahl für Ihr Unternehmen ist?
Wir haben Ihnen die Vor- und Nachteile einmal gegenüber gestellt.