Google Web-Fonts: Aktuelles Urteil aus München

(07.02.2022)

Web-Fonts sind Schriften, die aus dem Internet nachgeladen werden. Das machen Anbieter, damit die Seite möglichst überall gut aussieht (auch wenn die gewählten Schriften auf dem Gerät des Seitenbesuchers selbst nicht installiert sind).

Worum geht es?

  • Nach einem aktuellen Urteil ist der Einsatz von Google Web-Fonts rechtswidrig
  • und kann einen Schadensersatzanspruch auslösen (LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20).

Zwar wurde der Schaden hier „nur“ mit 100 € bewertet, jedoch kann ihn möglicherweise jeder Seitennutzer separat geltend machen.

Wenn Sie Risiken vermeiden wollen, empfehlen wir deshalb:

  • Lassen Sie externe Web-Fonts nicht von fremden Servern nachladen (insbesondere nicht von Google oder anderen Dienstleistern und möglichst nicht aus den USA).
  • Speichern Sie die Web-Fonts stattdessen im eigenen Internetauftritt (Web-Space) ab. Technisch sollte sich das bei Google Web-Fonts ohne allzu großen Aufwand umsetzen lassen.

Warum ist das wichtig?

Der Grund ist, dass durch das Nachladen der Web-Font-Dateien der fremde Server die IP-Adresse des Seitennutzers erfährt (welche ein personenbezogenes Datum darstellt).

Nachdem die Google-Server in den USA stehen, werden personenbezogene Daten in ein Drittland übermittelt. Und für diese Datenübermittlung gibt es laut LG München keine geeignete Rechtsgrundlage.

Zwar wäre es zulässig, mittels einer Einwilligung eine Rechtsgrundlage zu schaffen. Allerdings müssen Seitenbesucher diese Einwilligung auch ablehnen können, sonst wäre sie unwirksam. Und das Auffangen dieser Ausnahme dürfte technisch aufwändiger sein, als die Web-Fonts von vornherein nur lokal bereitzustellen.

Zusammenfassung:
Nach einem aktuellen Urteil ist der Einsatz von Google Web-Fonts rechtswidrig. Abhilfe kann geschaffen werden, indem die Web-Fonts nicht von fremden Servern geladen, sondern im eigenen Web-Space gespeichert werden (so wie fox-on es bisher schon empfohlen hat).

Wir wissen nicht, wie groß das Risiko ist und ob das Urteil möglicherweise in höheren Instanzen revidiert werden könnte. Unabhängig davon können Sie auf Grundlage der aktuellen Fakten eine eigene Entscheidung treffen.

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