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Prüfschwerpunkt zu DSFA

Gemeinsam prüfen, ob Handlungsbedarf zu DSFA besteht

Manche Begriffe im Datenschutz sind leider echte Zungenbrecher. Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) gehört definitiv dazu. Aber hinter dem langen Namen steckt ein einfacher Gedanke: Je größer die möglichen Risiken für die Rechte und Freiheiten von Menschen, desto genauer sollte eine Datenverarbeitung unter die Lupe genommen werden.

Und genau das möchten wir gemeinsam mit Ihnen tun.

Unternehmen entwickeln ihre Prozesse ständig weiter: Neue Software wird eingeführt, digitale Abläufe werden erweitert und immer häufiger kommen auch KI-Anwendungen ins Spiel. Was gestern noch unkritisch war, kann heute eine neue Bewertung erfordern.

Deshalb haben wir die Überprüfung von Datenverarbeitungen auf eine mögliche DSFA-Pflicht zu einem aktuellen Schwerpunkt gemacht. Wir haben bereits begonnen, gezielt erste Kunden anzusprechen, bei denen eine DSFA erstmals erforderlich sein könnte oder eine bestehende DSFA überprüft und aktualisiert werden sollte. Dies werden wir in den kommenden Wochen fortsetzen.

Vielleicht haben aber auch Sie selbst eine Datenverarbeitung im Blick, bei der ein genauerer Check sinnvoll wäre (z.B. wegen Nutzung neuer KI-Funktionen)? Dann melden Sie sich gerne. Gemeinsam prüfen wir, ob Handlungsbedarf besteht – und welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind.

Übrigens: Wir haben auch unseren Praxisleitfaden zur Datenschutz-Folgenabschätzung aktualisiert. Dort finden Sie mehr Informationen zum Thema. Unsere Kunden können ihn im Kundenbereich herunterladen (ein Konto ist dafür nicht erforderlich): www.fox-on.info. Alternativ schicken Sie uns einfach eine kurze Nachricht und wir senden ihn gerne zu.