Prüf-Schwerpunkt 2026: Wie gut sind Ihre Datenschutz-Informationen wirklich?

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden kündigen seit einigen Jahren im Voraus an, welche Themen sie besonders in den Fokus nehmen werden. Für das Jahr 2026 sind dies die Informations- und Transparenzpflichten.  

Dabei handelt es sich nicht um einzelne nationale Aktionen, sondern um eine EU-weit koordinierte Schwerpunktprüfung (Coordinated Enforcement Framework, kurz CEF).

Konkret bedeutet das:

  • Einige Behörden prüfen in mehreren Mitgliedstaaten gleichzeitig, wie Verantwortliche ihre Informationspflichten erfüllen – also wie gut Betroffene darüber informiert werden, was mit ihren personenbezogenen Daten passiert („Datenschutzerklärung“).
  • Wichtig dabei:
    Es geht nicht um Formalitäten „irgendwo im Kleingedruckten“, sondern um die Qualität, Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Datenschutz-Informationen.

Der häufigste Fehler in der Praxis sind „Feigenblatt-Informationen“:

  • vor Jahren erstellte Informationen
  • häufig kopiert, nie gepflegt
  • inhaltlich nicht (mehr) passend zu dem, was tatsächlich passiert
  • juristisch korrekt formuliert, aber praktisch kaum verständlich

Das Problem ist:
Transparenz heißt nicht, dass irgendwo ein Text existiert. Transparenz heißt: Betroffene verstehen tatsächlich, was passiert.

Bei der angekündigten Schwerpunktprüfung wird daher eine zentrale Frage sein: „Kann ein normaler Mensch das nachvollziehen – oder nur ein Jurist?“

Was heißt das für Ihren Bereich? 

Wenn Sie bisher Ihre Datenschutz-Informationen auf Basis unserer jeweils aktuellen Muster erstellt, individuell angepasst und regelmäßig aktualisiert haben, besteht kein Grund zur Sorge.

Wenn es bei Ihnen Datenschutz-Informationen gibt, die vielleicht schon etwas in die Jahre gekommen sind, wäre jetzt ein ausgesprochen guter Zeitpunkt, da nachzubessern!

Denken Sie dann auch daran, Ihre Datenschutz-Dokumentation mit den neuen Datenschutz-Informationen zu aktualisieren. Falls Sie foxondo nutzen, finden Sie die entsprechende Stelle übrigens in den Prozess-Modulen in der Frage PG-400 bzw. PHR-400 („Datenschutz-Informationen für Betroffene“).

Sie wollen mehr zum Hintergrund wissen?
Mehr Informationen finden Sie hier:

Zusammenfassung:
Prüfen Sie, ob Ihre Datenschutz-Informationen weiterhin aktuell und wirklich verständlich sind. Dann können Sie einer eventuellen Prüfung durch die Aufsichtsbehörde gelassen entgegenblicken.

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