Gesundheitsdaten? Gehen Chef oder Chefin (fast) nichts an!
Wer krank ist, muss sich krankmelden – klar. Aber was genau los ist, muss normalerweise niemand sagen. Ob Schnupfen, Burnout oder Entziehungskur: Das bleibt privat. Der Arbeitgeber muss und darf nur wissen, dass man krank ist und wie lange. Mehr nicht.
Warum? Weil Gesundheitsdaten sensible Informationen und somit besonders geschützt sind. Sie dürfen nur verarbeitet werden, wenn es dafür eine spezielle gesetzliche Grundlage gibt.
Aber: Auch der Arbeitgeber hat natürlich Rechte!
Hat er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit und vermutet er ein „Blau-machen“, kann er (in Deutschland) eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen anfordern. Die checkt die Lage und meldet dann (nur): „arbeitsunfähig“ oder „nicht arbeitsunfähig“. Keine Details wie die Diagnose.
Es gibt noch weitere Ausnahmen – vor allem, wenn es um Ihren Schutz oder den Schutz anderer geht.
Auch dann gilt: Der Arbeitgeber bekommt keine Details oder Diagnosen. Er erfährt nur das Ergebnis – zum Beispiel: „einsatzfähig“, „darf diese Tätigkeit ausüben“ oder eben „nicht möglich“.
Beispiele für solche Ausnahmen:
- Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen:
In der Regel zahlen deutsche Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang den Lohn weiter, wenn man krank ist. Danach springt die Krankenkasse ein – aber nur, wenn es derselbe Krankheitsgrund ist wie zuvor. Wenn es ein neuer Krankheitsgrund ist, muss der Arbeitgeber weiter den Lohn zahlen. Daher darf der Arbeitgeber bei der Krankenkasse nachfragen, ob es eine neue Erkrankung ist. - Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM):
Nach längerer Krankheit muss ein Arbeitgeber in Deutschland ein sogenanntes BEM anbieten. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Wenn Beschäftigte sich dafür entscheiden, machen sie auch Angaben zu ihrer Gesundheit. Diese Infos bleiben aber streng vertraulich, auch innerhalb des Betriebs, und müssen z.B. getrennt von der Personalakte verwahrt werden. - Gesundheitsinformationen freiwillig teilen?
Manchmal wollen Beschäftigte von sich aus Gesundheitsinfos preisgeben – zum Beispiel bei einer anerkannten Schwerbehinderung. Das kann Vorteile bringen, etwa zusätzliche Urlaubstage. Wichtig: Auch freiwillig geteilte Infos muss der Arbeitgeber vertraulich behandeln.
Zusammenfassung:
Niemand muss dem Arbeitgeber Details zu seinem Gesundheitszustand sagen. Doch in bestimmten Fällen darf der Arbeitgeber trotzdem Details erfahren – dann allerdings auch nur das Nötigste.