EuGH-Urteil zu Schadensersatz wegen Datenschutz-Verstößen

Gefahr von Schadensersatz wegen Datenschutz-Verstößen wächst

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat letzten Donnerstag ein Urteil zu Schadensersatz wegen Datenschutz-Verstößen gefällt. Unternehmen haben eine (sehr) weitreichende Verantwortung und unterliegen einer strengen Haftung, bekräftigt das Urteil.

Es besagt, dass Betroffene schon dann Schadensersatz geltend machen können, wenn sie die bloße Befürchtung eines Missbrauchs haben. Das gilt insbesondere, wenn ihre Daten von Cyberattacken betroffen sind, aber auch bei anderen unberechtigten Zugriffen oder unbefugten Offenlegungen.

Wenn eine betroffene Person dann sagt, die Kontrolle über ihre Daten verloren zu haben und zu befürchten, dass ihre Daten zukünftig missbraucht werden könnten, kann dies unter Umständen genügen, um einen solchen „immateriellen Schaden“ anzunehmen, stellt der EuGH fest.

Das Unternehmen kann sich allerdings einer Haftung entziehen, wenn es nachweist, dass es technische und organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen hat, die geeignet und ausreichend waren. Hierbei sind die individuellen Risiken der Verarbeitung ebenso zu berücksichtigen wie der Stand der Technik, die Implementierungskosten und Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung.

Zusammenfassung und Empfehlung:

Wenn es zu einem derartigen Datenschutzvorfall kommt, steigt das Risiko, dass Kunden oder andere Betroffene Schadensersatz fordern. Je nach deren Anzahl multipliziert sich der Betrag.

Dieses Risiko können Sie nur verringern, indem Sie

  • personenbezogene Daten bestmöglich schützen,
  • sicherstellen, dass die getroffenen Maßnahmen dem bestehenden Risiko angemessen sind und
  • beides nachweisen können.

Überprüfen Sie daher immer wieder die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten sowie der eingesetzten IT-Systeme und schärfen Sie hier ggf. nach. Das hilft dem Datenschutz, der IT-Sicherheit und verringert darüber hinaus auch das Haftungsrisiko.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, melden Sie sich gerne.

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