(20.09.2019) Datenschutz in Internetauftritten ist ein wichtiges Thema, bei dem leider nach wie vor vieles noch ungeklärt ist. In einem Bereich gibt es wahrscheinlich demnächst mehr Klarheit. Anfang Oktober wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil zu Cookies treffen.
Es könnte sein, dass das Urteil in der Sache „Planet 49“ weitreichende Folgen für Internetauftritte mit sich bringt. Deshalb möchten wir Sie schon jetzt über die möglichen Auswirkungen informieren, so dass Sie sich vorbereiten ggf. Planungen einleiten können.
Im Moment liegt nur der Schlussantrag des Generalanwalts vor. Das Gericht folgt aber in aller Regel seiner Auffassung – ob auch hier, wissen wir alle erst ab dem 1. Oktober.
Diese drei Dinge fordert der Generalanwalt insbesondere:
- Cookies sollen nur noch nach Einwilligung der Seitenbesucher gesetzt werden dürfen – zumindest, wenn die Cookies nicht technisch zwingend notwendig sind, um die Webinhalte zur Verfügung zu stellen.
- Wenn eine Einwilligung für das Setzen von Cookies eingeholt werden muss, gelten dafür die datenschutz-rechtlichen Grundsätze.
- Über Cookies muss klar und umfassend informiert werden.
Was ist jetzt zu tun?
- Wenn auf Ihrer Internetseite gar keine Cookies zum Einsatz kommen (oder wenn Sie keine eigene Internetseite betreiben), sind Sie fein raus.
- In allen anderen Fällen können Sie beginnen zu überlegen, wo Sie gegebenenfalls ansetzen können, wenn es so kommt wie erwartet.
Nachdem das Urteil gefällt wurde, werden wir es sorgfältig analysieren und unsere Kunden mit weiteren Informationen und Handlungsempfehlungen versorgen.
Falls Sie dazu oder zu anderen Datenschutz-Themen Interesse an einer Beratung habe, melden Sie sich gerne bei uns.