Ein Dreamteam sind sie nicht: Facebook und der Datenschutz.
Wer eine Facebook-Seite für ein Unternehmen betreibt und wirklich alles richtig machen möchte, dem kann das schon mal die Schweißperlen auf die Stirn treiben.
Grund ist: Facebook stellt nicht all das zur Verfügung, was nach Auffassung der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden notwendig wäre (etwa umfangreiche Informationen zum Datenschutz für die Nutzer oder eine ausreichende Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung).
Deshalb hatte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz das Bundespresseamt angewiesen, seine Facebook-Seite nicht weiterzubetreiben. Seiner Ansicht nach ist es nicht möglich, eine solche Facebook-Seite datenschutzkonform bereitzustellen. Das Bundespresseamt wehrte sich gegen diese Anordnung und so kommt es nun zu einem bemerkenswerten Schritt: Die Bundesregierung klagt gegen die Anordnung und damit gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten.
So kurios es auch klingt, an sich ist das ein begrüßenswerter Schritt. Denn in diesem Musterprozess werden hoffentlich viele offene Fragen rund um den Betrieb von Facebook-Seiten endlich verbindlich geklärt. Das könnte Rechtssicherheit für Unternehmen und Organisationen schaffen, ob und in welchem Umfang sie auf Facebook präsent sein dürfen.
Zusammenfassung:
In einigen Monaten werden Gerichtsurteile zeigen, wie Unternehmen und Organisationen in Deutschland ihre Facebook-Fanseiten rechtssicher gestalten können.
Übrigens: Falls Sie eine eigene Facebook-Seite rein privat betreiben, müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen.
Stand: 23.03.2023