(10.11.2021, geändert am 14.01.2022)
Wir bekommen zurzeit vermehrt Fragen rund um das Thema Datenschutz und Betriebsräte.
Das ist ein inzwischen für uns bekanntes Phänomen und deutet darauf hin, dass in wenigen Monaten mal wieder BR-Wahlen anstehen. Aus diesem Anlass ein bis zwei Infos dazu, die Sie vielleicht interessieren.
Als erstes stellt die Personalabteilung dem Wahlvorstand eine Wählerliste zur Verfügung. Darin müssen unter anderem auch Geburtsdatum und Geschlecht enthalten sein. Falls Sie sich fragen, warum hier nach Geschlecht unterschieden wird: Dem Geschlecht, das im Betrieb in der Minderheit ist, steht eine Anzahl an Mindestplätzen im Betriebsrat zu.
Die Liste muss auch im Betrieb ausgehängt oder ausgelegt werden, besagt das Gesetz (allerdings ohne dem Geburtsdatum).
Anhand dieser Liste bereitet der Wahlvorstand die Wahlunterlagen vor und gibt sie an die Mitarbeiter aus.
Nun kann es vorkommen, dass der Wahlvorstand einige Mitarbeiter nicht direkt im Betrieb erreichen kann, z.B. wegen Arbeit im Home-Office oder aufgrund von Elternzeit oder einer Langzeiterkrankung. Auch diese Mitarbeiter sollen natürlich wählen können und es soll nicht so sein, dass sie sich aktiv selbst um die Unterlagen kümmern müssen. Die datensparsamste Lösung in so einer Situation ist folgende:
- Der Wahlvorstand bereitet Wahlunterlagen in Briefumschlägen vor.
- Er gibt diese Umschläge an die Personalabteilung.
- Die Personalabteilung adressiert sie und verschickt sie per Post an die KollegInnen.
Natürlich ist die Personalabteilung nicht die Poststelle des Betriebsrates … Aber auf diese Weise müssen die Privatadressen der Mitarbeiter nicht weitergegeben werden. Deshalb favorisieren wir aus datenschutzrechtlicher Sicht diese Lösung.
Weitere Informationen rund um die Weitergabe von Daten an den Betriebsrat (und dessen Pflichten im Umgang damit) stehen in unserem Praxisleitfaden. Wenn Sie unser Kunde sind, finden Sie diesen in unserem Kundenbereich auf der Webseite. Oder sprechen Sie uns einfach an.