[ Branchen ]

Schwerpunkt-Themen in unserer Datenschutzberatung

Seit vielen Jahren betreuen wir Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. Über die Zeit haben sich Schwerpunktthemen ergeben. Gehört auch Ihr Unternehmen zu einer dieser Branchen? Gerne informieren wir Sie über Referenzkunden.

Natürlich beraten wir auch Unternehmen aus anderen Branchen und nennen Ihnen gern weitere Referenzen.

Datenschutz für Energieversorger

Besonders für Energieversorger ist Datenschutz ein wichtiges Thema. Sie müssen sich wie alle Unternehmen an die Regelungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Datenschutzvorschriften halten.

Außerdem ist nahezu jeder Bürger ein Kunde. Und die große Bedeutung der Energieversorger in der Wirtschaft ruft ein hohes Interesse der Öffentlichkeit und Presse auf den Plan.

Sind Ihnen auch schon einmal Fragen begegnet wie: „Dürfen wir Verbrauchs-Daten zählstellenscharf an Forschungsinstitute weitergeben?“, „Wie sind Daten von Mitarbeitern zu behandeln, die gleichzeitig unsere Strom-Kunden sind?“, „Dürfen wir Werbung an ehemalige Kunden verschicken?“, „Dürfen wir Verbrauchsdaten zu Mietwohnungen für den Energieausweis an den Eigentümer weitergeben?”

Diese und weitere Fragen können wir Ihnen beantworten.

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Die große Frage: Wie muss ich Mitarbeiterdaten behandeln?

Jedes Unternehmen ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiterdaten verantwortlich. Inwieweit Sie diese Daten auswerten und verarbeiten dürfen, ist sehr streng geregelt und hängt immer vom Zweck der Verarbeitung und damit häufig von der Branche ab.

Lebensmittelproduzenten beispielsweise benötigen regelmäßige Gesundheits-Checks ihrer Mitarbeiter:
In anderen Unternehmen wäre die Anforderung solcher Belege unter Umständen nicht zulässig.

Produktionsbetriebe

Etwas komplexer wird das Thema Datenverarbeitung, wenn Ihr Unternehmen zu einem Konzern gehört. Mutter- oder Tochtergesellschaften fordern wahrscheinlich regelmäßig die Daten Ihrer Mitarbeiter an. Doch dieser Vorgang ist datenschutzrechtlich kritisch zu betrachten: Es gibt kein „Konzernprivileg“ und Mitarbeiterdaten dürfen nicht ohne Rechtsgrundlage einfach hin und her geschickt werden.

Wenn Sie externe Dienstleister mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen (beispielsweise bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung oder bei der Betreuung der EDV-Infrastruktur) muss dies datenschutzkonform geregelt sein, was leider häufig übersehen wird. Wir bieten Ihnen passende Vorlagen für Verträge und prüfen die eingereichten Dokumente für Sie.

Datenschutz soll natürlich vor allem Menschen schützen, daher legen wir großen Wert auf den datenschutzkonformen Umgang mit Ihren Mitarbeiterdaten. Aber genauso wichtig ist es, die Anforderungen im Betrieb im Blick zu haben. Wir verstehen uns als „Ermöglicher“ und nicht als „Verhinderer“. Unsere Datenschutzbeauftragten haben durch langjährige Arbeit mit Konzernen aus Deutschland und der ganzen Welt Erfahrungen in diesem Bereich gesammelt. Wir beraten Sie so praxisnah wie möglich bei diesem komplexen Thema.

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Kunden sicher beliefern – und Mitarbeiter schützen

Vielleicht kennen Sie diese Situation: Ihr Kunde beauftragt Sie mit dem Transport von Gefahrgut und fordert Daten Ihrer Fahrer an: Führungszeugnis, aktueller ADR-Schein, Scan des Personalausweises. Doch dürfen Sie diese Daten überhaupt an Ihren Kunden weitergeben?

Oder Ihr Kunde möchte den Transport permanent über ein OnBoard-System verfolgen. Ist das zulässig?

In der Transport- und Logistikbranche gibt es einige datenschutzrechtliche Fragen, die nicht leicht zu beantworten sind. Viele Themen sind sehr komplex und bedürfen einer genauen Prüfung und Bewertung, denn es kommt auf die konkreten Umstände an.

Wir sind ein erfahrener Partner für Fragen rund um den Datenschutz. Wir beraten Sie umfassend und haben dabei die Bedürfnisse Ihrer Kunden, Ihres Unternehmens und Ihrer Fahrer im Blick. Das geht nicht immer konfliktfrei: Es ist es aber auf jeden Fall wert, sich dieses Themas anzunehmen und eine Prüfung nicht fürchten zu müssen.
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Datenschutz im Gesundheitswesen – Der Umgang mit sensiblen Daten

Gesundheitsdaten sind besonders sensibel und intim und erfordern besondere datenschutzrechtliche Maßnahmen. Wenn solche Daten in falsche Hände geraten, könnte der Schaden enorm sein. Lassen Sie das nicht zu, denn Ihr Unternehmen trägt viel Verantwortung und hat einen guten Ruf zu verlieren.

“Datenschutz im Gesundheitswesen” meint übrigens nicht nur Patientenakten beim Arzt oder im Krankenhaus.

Gesundheitswesen
  • Produktion oder Vertrieb von Medikamenten:
    • Ist die Meldekette im Falle unerwünschter Arzneimit­tel­wirkungen richtig und sicher etabliert?
    • Erfolgt die Meldung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unter Nennung der richtigen Daten für die statistische Auswertung?
  • Medikamenten-Studien
    • Hat der Sponsor tatsächlich keinen Zugriff auf personenbezogene Daten aus der Studie?
    • Werden die Vorgaben der Ethikkommission ohne Ausnahme eingehalten?
    • Willigt der Patient in die Teilnahme an der Studie und die weitere, interne Verwendung seiner Daten ein?
    • Ist die Abwicklung der Reisekostenerstattung datenschutzkonform geregelt?
  • Patienteneinwilligung
    • Ist die Einwilligung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und unter Nennung der konkreten Datenkategorien formuliert?
    • Haben Sie einen gut funktionierenden Prozess für die Weiter­verarbeitung ­telefonisch erhobener Daten?

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir beantworten auch komplexe Fragestellungen zeitnah und verständlich.
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