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Es kommt hin und wieder vor, dass Mitarbeiter ein Unternehmen verlassen und die Angaben zum Arbeitgeber z.B. bei XING und LinkedIn nicht (umgehend) aktualisieren. Es stellt sich dann die Frage, ob das Unternehmen den ehemaligen Mitarbeiter “zwingen” kann, die Angaben in solchen beruflich genutzten Netzwerken zu ändern.
Am Freitag hat der Bundestag das IT-Sicherheitsgesetz verabschiedet. Damit sollen kritische Infrastrukturen in wichtigen Bereichen wie Energie, IT, Telekommunikation oder Gesundheit geschützt werden:
Der Sommer ist da und mit ihm kommt in Riesenschritten die Urlaubszeit heran. Für alle, die wegfahren oder auch ansonsten Gelegenheit zum Lesen haben: Wir haben ein paar Lektüre-Tipps zusammengestellt, die alle irgendwie mit unserem Thema „Datenschutz + Persönlichkeitsrechte“ zu tun haben. Vielleicht ist da etwas für Sie dabei?
(8.6.2015) Ein gezielter Angriff! Treffen Sie die richtigen Entscheidungen? Alltag in Unternehmen: Es müssen ständig Entscheidungen getroffen werden, die unter…
Immer wieder hört man das Argument, dass eine Attrappe ja niemandem wirklich schade: Sie könne nicht so betrachtet werden, wie eine echte Video-Überwachung. Ein Urteil aus Frankfurt bekräftigt jedoch die bisherige Linie der Gerichte und Aufsichtsbehörden:
Viele Unternehmen werden derzeit von ihren Auftraggebern (B2B-Kunden) angeschrieben und sollen schriftlich bestätigen, dass sie sich an die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn halten.
(5.5.2015) Wir freuen uns, dass unsere neue Webseite nun online ist! Zwei Punkte waren bei der Gestaltung für uns besonders…
(29.3.2015) Google interessiert sich nicht für Sie. Aber Google will alles über Sie wissen. Seit März 2012 gelten die neuen…