ist ein Paukenschlag, der nicht völlig überraschend kam: Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat das „Safe Harbor“-Abkommen zum Austausch von Daten zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt (Urteil vom 6.10.2015, Rechtssache C-362/14).
Safe Harbor
By fox-on Verarbeitung von Daten im Auftrag
Wenn personenbezogene Daten an einen Empfänger außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden sollen, ist stets eine 2-stufige Prüfung erforderlich.
Zunächst ist zu prüfen, ob es für die Übermittlung eine Rechtsgrundlage gibt, d. h. ob sie vorgenommen werden dürfte, wenn der Empfänger innerhalb der EU/des EWR säße.