(2.2.2017) Wie Sie wissen, kommt die EU-Datenschutz-Grundverordnung – wir sind schon intensiv mit der Vorbereitung beschäftigt. Zeitgleich werden auch weitere Gesetzeswerke am 25. Mai 2018 in Kraft treten.
Wir wollen Ihnen hierzu einen kurzen Überblick geben:
- Gestern wurde in das Kabinett das „ABDSG“ (Allgemeine Bundesdatenschutzgesetz)
Es handelt sich um den Nachfolger des BDSG und nutzt die Öffnungsklauseln der Grundverordnung für Deutschland. Enthalten sind darin u.a. Vorgaben zu betrieblichen Datenschutzbeauftragten (die bisher gültigen Regelungen bleiben weiter bestehen) und andere Detailregelungen (die von Datenschützern heftig kritisiert werden, weil sie das Datenschutzniveau unzulässigerweise absenken). - Die EU-Verordnung zur elektronischen Kommunikation (E-Privacy-Novelle) wird Vorgaben für Internetauftritte enthalten (z.B. Cookies) und für elektronische Kommunikation allgemein (neuerdings z.B. auch für WhatsApp und Skype). Auch diese Verordnung befindet sich noch in der Beratung.
- In Deutschland müssen zudem zahlreiche Spezialgesetze an die DSGVO angepasst werden, z.B. die Sozialgesetzbücher. Dies wird aber vermutlich erst nach Inkrafttreten der DSGVO erfolgen, auch aufgrund der Bundestagswahl im Herbst. Es kann deshalb in einigen Bereichen zu verstärkten Unsicherheiten kommen, welche Regeln ab Mai 2018 gelten und wie sie auszulegen sind.
Zusammenfassung: Neben der DSGVO treten weitere Datenschutzgesetze in Kraft, die Details regeln. In der Übergangszeit kann es in Teilbereichen verstärkt zu Unsicherheiten kommen.
Wir werden den Überblick behalten und unsere Kunden entsprechend informieren.