DSGVO: Digitaler Radiergummi?

(3.11.2016) In unserer 5. Folge über die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht es um das Thema:

Das Recht auf Vergessen

Für Furore gesorgt hat die Idee eines „digitalen Radiergummis“ vor einigen Jahren. Daten, auch im Internet, sollen demnach nach einer bestimmten Zeit automatisch oder händisch gelöscht werden.

Das „Recht auf Vergessen“ hat nun Einzug gehalten in die DSGVO (Art. 17 DSGVO). Doch eigentlich ist dieses Recht gar nicht so neu. Personenbezogene Daten müssen auch bisher schon gelöscht werden, wenn sie nicht mehr benötigt werden (§ 35 Abs. 2 BDSG).

Eine Löschung steht immer dann an, wenn

  • der Zweck für die Datenverarbeitung weggefallen ist,
  • der Betroffene seine Einwilligung widerruft oder
  • die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Und eine Löschung darf auch weiterhin unterbleiben, wenn ausnahmsweise die Interessen der Allgemeinheit überwiegen, etwa bei der Ausübung des Rechts auf Pressefreiheit oder für Zwecke der Forschung.

Neu ist dagegen die folgende Regelung:

Wenn der Verantwortliche die Daten eines Betroffenen öffentlich gemacht hat (beispielsweise im Internet), muss er künftig auch Dritte über Löschungsverlangen informieren. Das heißt, er muss „angemessene Maßnahmen“ treffen, auch technischer Art, um andere Verantwortliche darüber zu informieren, dass der Betroffene die Löschung aller Links oder Kopien verlangt hat.

Wie das im Einzelnen aussehen kann, wird die Praxis zeigen müssen: Wir kennen noch keine konkreten Vorgaben zur praktischen Umsetzung und Umsetzbarkeit.

Der neu zu gründende „Europäische Datenschutzausschuss“ ist dazu aufgerufen, Leitlinien und Empfehlungen zu diesem Thema bereitzustellen (Art. 70 Abs. 1 Buchst. d DSGVO). Wir werden Sie dann darüber informieren.

 

Übrigens: Alle Änderungen, die die DSGVO mit sich bringt, erfahren Sie in unserem Online-Training zur DSGVO. Mit Teilnahmezertifikat und PDF-Zusammenfassung. → mehr zum DSGVO-Online-Training

Wir beraten Sie aber auch gerne im Einzelfall bei der Umsetzung der neuen Vorgaben: → mehr zur Datenschutzberatung

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