(28.6.2016)
Klingt das gut in Ihren Ohren?
Wir wünschen Ihnen jedenfalls, dass Sie eine solche Formulierung nicht in Ihrem nächsten Arbeitszeugnis finden. Sie bedeutet nämlich so etwas wie “Herr Mustermann weiß nicht viel, vertritt seine Ansicht aber mit großer Klappe.”
Arbeitszeugnisse sollen wohlwollend sein und dem Arbeitnehmer seinen Weg in der Zukunft nicht verbauen. Das hat dazu geführt, dass die eigentliche Botschaft immer besser versteckt wird – zum Beispiel durch “Weglassen”.
Wenn also zum Beispiel lobend erwähnt wird, dass jemand “gesellig und bei den Kollegen sehr beliebt ist”, wird der Leser des Zeugnisses verstehen: “Feiert gern mit den Kollegen und ist bei Vorgesetzten unbeliebt”.
Es gibt unzählige Ratgeber zu diesem Thema. Spiegel Online hat ein kleines Quiz veröffentlicht, in dem Sie Ihr Zeugnis-Verständnis testen können. Hier zwei Fragen als Appetitanreger:
“Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.”
Welche Übersetzung ist richtig?
Das könnte man meinen – ist jedoch leider falsch. Die Formulierung ist noch abwertender zu verstehen.
Ja, das ist richtig.
Das könnte man meinen – ist jedoch leider falsch. Die Formulierung ist sehr abwertend zu verstehen.
Oder:
Wir haben uns im gegenseitigen Einvernehmen getrennt.”
Welche Übersetzung ist richtig?
Das ist nicht richtig. Unbedenklich wäre die Formulierung “Herr… verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.”
Ja, das ist richtig. Die unbedenkliche Formulierung lautet hier “Herr… verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch.”
Das könnte man meinen – ist jedoch leider falsch. Die Formulierung ist sehr abwertend zu verstehen.