Aktuelle Urteile zum Datenschutz

Es tut sich was im Datenschutz

Das Datenschutzrecht entwickelt sich ständig weiter – in letzter Zeit besonders schnell.

Hier sind einige der aktuellsten Entscheidungen und Gesetze für Sie:

  • EuGH-Urteil zu Schadensersatz
    Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz können Betroffene möglicherweise Schadensersatz einfordern (parallel zu einem möglichen Bußgeld durch die Aufsichtsbehörde).
    Der Europäische Gerichtshof hat dazu entschieden: Es löst nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO gleich einen Schadensersatzanspruch aus. Zudem muss durch den Verstoß ein Schaden für die betroffene Person entstanden sein. Hierfür gibt es keine Bagatellgrenze, es können also auch geringe Schäden geltend gemacht werden.
  • EuGH zum Recht auf Kopie
    Wenn Betroffene ihr gesetzliches Recht auf Kopie geltend machen, muss ihnen eine originalgetreue und verständliche Reproduktion ihrer Daten bereitgestellt werden (zum Beispiel mittels einer Fotokopie). Eine bloße Wiedergabe der Inhalte (z.B. eine Zusammenfassung in anderer Form) genügt in diesem Fall nicht, stellte der Europäische Gerichtshof fest.
  • EuGH zu Verstößen gegen formelle Vorgaben
    Wenn gegen formelle Vorgaben der DSGVO verstoßen wird, führt dies allein noch nicht zur Unwirksamkeit der Datenverarbeitung an sich. So ist es zwar ein Verstoß, wenn zum Beispiel das Verarbeitungsverzeichnis nicht oder unvollständig geführt wird oder wenn keine Vereinbarung zu einer gemeinsamen Verantwortung geschlossen wird. Aber die dahinterstehende Datenverarbeitung an sich bleibt rechtswirksam, so der Europäische Gerichtshof. Somit können Betroffene in diesen Fällen auch keine Löschung ihrer Daten verlangen.
  • Hinweisgeberschutz-Gesetz
    Letzte Woche wurden nun endlich auch in Deutschland die EU-Vorgaben zum Schutz von Whistleblowern umgesetzt und ein Gesetz dazu verabschiedet. Personen, die auf Missstände und Gesetzesverstöße hinweisen, werden durch dieses Gesetz vor Repressalien geschützt.
  • Beschäftigten-Datenschutzgesetz
    Seit Jahrzehnten wird in Deutschland über ein Gesetz zum Beschäftigen-Datenschutz diskutiert. Die Bundesregierung hat nun ein entsprechendes Vorhaben angekündigt, nicht zuletzt aufgrund der Möglichkeiten, die sich durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ergeben werden. Bis zu einer möglichen Verabschiedung wird aber noch weiter viel Wasser den Rhein hinabfließen …